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Jahreshauptversammlung am 23.11.2014

Gibt es da nicht eine Regelung im Vereinsrecht? Ich persönlich sehe eine "en bloc" Abstimmung auch für ziemlich ungeeignet. Es gibt ja sicherlich für jeden Punkte, die ok sind und andere eben nicht. Bei der Wahl von Gremien muss man ja auch nicht eine ganze Gruppe wählen. Für mich wäre die Einzelabstimmung der demokratische Ansatz, während "en bloc" absolut ein "Gschmäckle" hat.
 
Für mich wäre die Einzelabstimmung der demokratische Ansatz, während "en bloc" absolut ein "Gschmäckle" hat.
Auf den Bundestag übertragen hätten dann viele Gesetze ein "Gschmäckle".



Na gut, es soll nicht mein Problem sein. Ich will nur festhalten, dass die Satzungsausschuss-Mehrheit das offensichtlich anders sieht und eine Minderheit sich beschwert.
 
Auf den Bundestag übertragen hätten dann viele Gesetze ein "Gschmäckle".


Also ich wüßte net das im Bundestag schon jemals Gesetze en Bloc durchgewunken wurden, ausserdem haben da immer noch die diversen Beratungsausschüsse einen Konsenz gefunden, als letzte Konsquenz hat der Bundespräsident ja noch sein Veto.
 
Also ich wüßte net das im Bundestag schon jemals Gesetze en Bloc durchgewunken wurden




Kommt häufiger vor. Allerdings möchte ich das jetzt auch nicht vergleichen - also unsere vereinsinternen Dinge mit dem Gesetzgebungsverfahren im Bund.
 
Also ich wüßte net das im Bundestag schon jemals Gesetze en Bloc durchgewunken wurden, ausserdem haben da immer noch die diversen Beratungsausschüsse einen Konsenz gefunden, als letzte Konsquenz hat der Bundespräsident ja noch sein Veto.


Doch, man einigt sich oftmals aber vorab in Ausschüssen,besonders dann, wenn die Regierung zum Beschluss den Koalitionspartner und/oder die Länder benötigt.



Dann einigt man sich im Vorfeld auf ca 20-30 Änderungen, die dann en bloc abgesegnet werden.



Auf den FCK übertragen würde das aber bedeuten, dass man alle Mitglieder als stimmberechtigte vorab zu jeder Sitzung einladen müsste.

Oder jeder sein Stimmrecht (wie bei einer Sitzung einer AG) an von ihm beauftragte Personen via Vollmacht übertragen kann.



Somit würde z.B. Person A für 1.500 Mitglieder abstimmen, Person B für 3.000,Person C für 1.500...



Da der Satzungsausschuss aber nicht unbedingt das Verhältnis der Mitglieder korrekt abbildet, ist eine Abstimmung en bloc nicht meine erste Wahl.
 
Moins Leute , mal ne blöde Frage:

Stimmt es das der Vorstand eine Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung anstrebt??und wie ist der aktuelle Stand der dinge da?? Wer entscheidet ueber diesen Entwurf, haben wir ein Mitspracherecht???



Lg Anselm
 
Stimmt es das der Vorstand eine Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung anstrebt??und wie ist der aktuelle Stand der dinge da?? Wer entscheidet ueber diesen Entwurf, haben wir ein Mitspracherecht???



Lg Anselm
Eine Ausgliederung ist im Gespräch, und das schon länger. Die Entscheidung treffen die Mitglieder auf einer Versammlung. Nach der Ausgliederung hat man dann allerdings kein Stimmrecht mehr.

Aktuell ist laut Aussage von Grünewaldt aber noch keine Ausgliederung fix geplant, also für diese JHV noch nicht.
 
Kommt häufiger vor. Allerdings möchte ich das jetzt auch nicht vergleichen - also unsere vereinsinternen Dinge mit dem Gesetzgebungsverfahren im Bund.
Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass diese Art des Vorgehens nicht per se undemokratisch ist.




Da der Satzungsausschuss aber nicht unbedingt das Verhältnis der Mitglieder korrekt abbildet, ist eine Abstimmung en bloc nicht meine erste Wahl.


Ich kann mich nicht daran erinnern, daher die Frage: Wie wurde der SA personell besetzt?
 
Gibt es da nicht eine Regelung im Vereinsrecht? Ich persönlich sehe eine "en bloc" Abstimmung auch für ziemlich ungeeignet. Es gibt ja sicherlich für jeden Punkte, die ok sind und andere eben nicht. Bei der Wahl von Gremien muss man ja auch nicht eine ganze Gruppe wählen. Für mich wäre die Einzelabstimmung der demokratische Ansatz, während "en bloc" absolut ein "Gschmäckle" hat.
Vom Grundsatz her schon. Bleibt die Frage, was passiert, wenn Teilbereich A) durchgewunken wird, während Teilbereich
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abgelehnt wird, aber A ohne B nicht funktioniert resp. keinen Sinn macht?
 
Vom Grundsatz her schon. Bleibt die Frage, was passiert, wenn Teilbereich A) durchgewunken wird, während Teilbereich
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abgelehnt wird, aber A ohne B nicht funktioniert resp. keinen Sinn macht?


Für wie wahrscheinlich hältst Du so eine Konstellation? Man kann natürlich auch gleich den Teufel an die Wand malen. Im Notfall muss dann halt Teilbereich B überarbeitet werden. Aus diesem Grund wollte der Satzungsausschuss ja auch über mögliche Änderungen vorab informieren- was keine Einbahnstrasse ist: ein Feedback der Mitlgieder wäre sicherlich gekommen und so hätte man ja gleich bemerkt, wo Probleme kommen könnten.
 
Ich würde jedenfalls nichts abstimmen wollen wo ich eine hälfte für sinnvoll und die andere als nicht sinnvoll erachte... Macht doch keinen Sinn!
 
Für wie wahrscheinlich hältst Du so eine Konstellation? Man kann natürlich auch gleich den Teufel an die Wand malen. Im Notfall muss dann halt Teilbereich B überarbeitet werden. Aus diesem Grund wollte der Satzungsausschuss ja auch über mögliche Änderungen vorab informieren- was keine Einbahnstrasse ist: ein Feedback der Mitlgieder wäre sicherlich gekommen und so hätte man ja gleich bemerkt, wo Probleme kommen könnten.
"Teilbereich B muss überarbeitet werden" heißt im Umkehrschluss, dass keine Verabschiedung möglich ist. Insofern ist es aus meiner Sicht kein "Teufel an die Wand malen" sondern empfinde es als pragmatischen Ansatz, das "en bloc" durchzuwinken. Und jetzt kommt meine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit: Ich vermute, dass der Großteil der Mitglieder der Mehrheit im Ausschuss folgen wird, und somit eine Verabschiedung "en bloc" erfolgt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein einzelner Punkt "überarbeitet" werden muss (und somit keine Gesamtverabschiedung möglich sein wird), halte ich persönlich für höher.


Ich würde jedenfalls nichts abstimmen wollen wo ich eine hälfte für sinnvoll und die andere als nicht sinnvoll erachte... Macht doch keinen Sinn!
Dann braucht man aber auch keinen Ausschuss bilden, sondern schickt jedem Mitglied einen Entwurf, den er prüfen und kommentieren kann ... Und selbst dann wird es wieder eine Minderheit geben, die mit dem Kompromiss nicht einverstanden sein wird.
 
"Teilbereich B muss überarbeitet werden" heißt im Umkehrschluss, dass keine Verabschiedung möglich ist. Insofern ist es aus meiner Sicht kein "Teufel an die Wand malen" sondern empfinde es als pragmatischen Ansatz, das "en bloc" durchzuwinken. Und jetzt kommt meine Einschätzung der Wahrscheinlichkeit: Ich vermute, dass der Großteil der Mitglieder der Mehrheit im Ausschuss folgen wird, und somit eine Verabschiedung "en bloc" erfolgt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein einzelner Punkt "überarbeitet" werden muss (und somit keine Gesamtverabschiedung möglich sein wird), halte ich persönlich für höher.


Dann braucht man aber auch keinen Ausschuss bilden, sondern schickt jedem Mitglied einen Entwurf, den er prüfen und kommentieren kann ... Und selbst dann wird es wieder eine Minderheit geben, die mit dem Kompromiss nicht einverstanden sein wird.


Ich finde das nach wie vor sehr konstruiert. Eine Satzung besteht aus einer ganzen Reihe an Themenfeldern. Da kommt es vielleicht bei 1-2 Punkten zu solchen wie von Dir beschriebenen Überschneidungen und im Allgemeinen wird man dann aber auch schon bei Teilbereich A eine eine Abfuhr erhalten. Das Ganze sollte eh mehr als Prozess gesehen werden. Es wäre für mich eher bedenklich, wenn beim ersten mal ALLE Änderungen akzeptiert werden. Was ist denn so schlimm daran, wenn es bei dieser Versammlung zu 8 von 10 vorgeschlagenen Änderungen kommt und zwei davon bis zum nächsten Termin überarbeitet werden müssen? Es ist ja nicht so, dass wir dann komplett ohne Satzung und nicht handlungsfähig dastehen.
 
"Teilbereich B muss überarbeitet werden" heißt im Umkehrschluss, dass keine Verabschiedung möglich ist. Insofern ist es aus meiner Sicht kein "Teufel an die Wand malen" sondern empfinde es als pragmatischen Ansatz, das "en bloc" durchzuwinken.


Pragmatisch ist aber nicht immer Sinnvoll. Ich seh da kein Problem drin, wenn die Mitglieder mit einem Teil der neuen Satzung nicht einverstanden sind, und man lässt sie bis zur nächsten JHV oder aoMV nochmal überarbeiten. Wird en Bloc abgestimmt, und die Mitglieder sind mit einem Teil nicht zufrieden, wird alles verworfen. Stimmt man aber Schritt für Schritt ab, kann man die bewilligten Änderungen in die Satzung aufnehmen.

Daher war ja auch wohl eine außerordendliche Mitgliederversammlung angedacht, nur mit dem Tagespunkt "neue Satzung". Ich als Vereinsmitglied, der sich in der Satzungswelt nicht so auskennt wie ein Fachmann hätte doch gerne gewusst, was die geänderten Punkte für mich und für meinen Verein bedeuten. Immerhin sind die Mitglieder noch der Verein, und nicht der Vorstand, AR oder der Satzungsausschuss.
 
Eine Ausgliederung ist im Gespräch, und das schon länger. Die Entscheidung treffen die Mitglieder auf einer Versammlung. Nach der Ausgliederung hat man dann allerdings kein Stimmrecht mehr.
Aktuell ist laut Aussage von Grünewaldt aber noch keine Ausgliederung fix geplant, also für diese JHV noch nicht.
Okay das bedeutet auch, das der FcKaiserslautern e.V zu einer Kapitalgesellschaft umgekrempelt werden kann?? Sehe ich das richtig??
 
... Was ist denn so schlimm daran, wenn es bei dieser Versammlung zu 8 von 10 vorgeschlagenen Änderungen kommt und zwei davon bis zum nächsten Termin überarbeitet werden müssen? Es ist ja nicht so, dass wir dann komplett ohne Satzung und nicht handlungsfähig dastehen.



... Ich seh da kein Problem drin, wenn die Mitglieder mit einem Teil der neuen Satzung nicht einverstanden sind, und man lässt sie bis zur nächsten JHV oder aoMV nochmal überarbeiten. ..
Mir persönlich ist das auch egal. Aber wenn ich "irgendwann mal fertig damit" sein will und keine weiteren Kapazitäten im Verein binden will, dann ist das für mich nachvollziehbar, es so ("en bloc") zu handhaben. Wie gesagt: Eine Minderheit, die nie zufrieden ist, wird es immer geben.
 
Wer sagt denn, dass man nach einer erfolgten Ausgliederung kein Mitspracherecht mehr hat? Das ist in meinen Augen ein aufgebautes, real nicht existierendes Schreckgespenst!
 
Mitnichten, du hast entweder weniger Gewicht etwas mit zu bestimmen oder gar keins mehr, oder hast du in deiner Firma was in der Chefetage mit zu bestimmen und nix anderes ist es.



Ein anderes Konstrukt wo alle mitbestimmen dürfen wird bei einem Fußballklub nicht funktionieren, da zuviele Wechsel in den Führungsetagen erfolgen
 
Mehr Mitspracherecht für Hertha-Mitglieder
[...]

Die wichtigste Neuerung ist, dass in Zukunft sowohl der Aufsichtsrat als auch das Präsidium direkt von den Mitgliedern gewählt und abberufen werden kann. Bisher wurde das Präsidium vom Aufsichtsrat bestimmt.

[...]

Die Gründe für die Einführung des neuen "Grundgesetzes", so Schiphorst, seien in der Ausgliederung des Profibetriebes und der Gründung der Kapitalgesellschaft vor sieben Jahren zu finden.

[...]
Quelle...



Nur ein Beispiel....
 
Es gibt dieses Jahr Neuwahlen, die Namen sind aber noch nicht öffendlich. Spekulationen sind einige im Gange (z.B. Onkel Kurt), darauf würd ich aber nicht zuviel geben. Bei DBB kann man Fragen einstellen, die den AR Kandidaten gestellt werden sollen. Gabs das letzte mal schon einmal. Ich denk, dort werden in den nächsten Tagen auch die Namen der Kandidaten rauskommen.
 
Hehe...mal sehen ob der "Herr G." oder die "Frau S." denken, daß mit deren Engagement bei der "Perspektive" eine Qualifikation für den AR einhergeht...



Mal sehen ob der Frenger nochmal kandidiert. Würde mich nicht überraschen wenn er aufgrund des Satzungsausschusses so angepisst ist das er keinen Bock mehr hat.
 
Hehe...mal sehen ob der "Herr G." oder die "Frau S." denken, daß mit deren Engagement bei der "Perspektive" eine Qualifikation für den AR einhergeht...
Keine Ahnung, hat Jochen G. nicht schonmal kandidiert? Man muss nicht alles gutheißen was er schreibt, mir gefällt da auch nicht alles, aber er er "kuscht" nicht zurück wenns Gegenwind gibt, und gibt selbst auch mal kontra. So schlecht muss das nicht sein, wenn man nicht über das Ziel hinausschießt.
 
Das stimmt soweit. Seit der Kind im AR ist ist der ja auch ruhiger geworden.


Ich glaub, der Jürgen kandidiert auch nochmal. Ich kenn ihn auch persönlich, hab ihn aber nicht gefragt. Er erzählt sowieso nix, was im AR so vor sich geht. Das ist manchmal schon schade.
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braucht er nicht, kanns ja hier schreiben
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Da würde er vermutlich wohl eher wenn dann bei dbb schreiben, oder nicht?
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Hauptsache, Sester versucht es nicht nochmal.



Gegen Kind spräche nur seine dbb-Vorgeschichte, seitdem er im AR ist, hat er sich nichts zu schulden kommen lassen, hatte nach der Sester-Geschichte mit dem Schlimmsten gerechnet und wurde positiv überrascht
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