Teufelsanbeterin
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Schießen ist das letzte Mittel, aber es ist ein Mittel.
Genau darum und nur darum geht es. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass der Todesschuss das letzte Mittel gewesen sein soll.
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Schießen ist das letzte Mittel, aber es ist ein Mittel.
woher die Info mit den 5 Polizeibeamten? Ich bin bei 4, 2 leichtverletzte in der angefahrenen Funkstreife, 2 Polizisten im Zivilfahrzeug wovon einer letzlich zwischen der Funkstreife und dem Fahrzeug des Täters eingeklemmt warÜber den folgenden Ablauf der Geschehnisse gibt es eben unterschiedliche Versionen - keiner von uns weiß, was geschehen ist. Tatsache ist aber, dass mindestens 5 Polizeibeamte am Tatort waren, zwei durch den Aufprall nach Angaben der Polizei leicht verletzt wurden, wovon aber seltsamerweise in den neuen Pressemeldungen nicht mehr die Rede ist.
hin- und herrangieren ist aber auch genau das was ihr der Polizei vorwerft, Stimmungsmache. Ihr wisst es nicht, stellt es aber so dar, als ob die betreffende Person mit seinem Auto hin- und herrangiert, letztlich nicht anders als ausparkt, das hierbei noch immer eine Person einklemmt wird spielt für euch scheinbar keine Rolle.Wie dem auch sei - die lagen mit Sicherheit nicht bewegungslos in ihrem Streifenwagen, sondern waren in der Lage, ins Geschehen einzugreifen. Der tote Fahrer war nicht bewaffnet, ich kann nicht sehen, weshalb man jemanden, der quasi auf der Stelle mit seinem Fahrzeug hin- und herrangiert, nicht aus dem Auto zerren kann und ihn stattdessen "auf der Flucht" erschießt.
Stimmungsmache, "Konsequenzen haben muss": Auch wenn die Staatsanwaltschaft momentan sagt, dass keine Hinweise auf eine unverhältnismäßige Verhaltensweise des Polizisten vorliegt?Tut mir leid, mit 5 Polizisten gegen einen Unbewaffneten soll keine Möglichkeit bestanden haben, den Todesschuss zu vermeiden? Ich sehe da wirklich nur eine unverhältnismässige Aktion des Todesschützen, die rechtliche Konsequenzen haben muss.
Und was die tatsächliche Unabhängigkeit und Objektivität der Staatsanwaltschaft angeht, empfehle ich dir diese Lektüre http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalthttp://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt
Das wird dir vielleicht deinen Kinderglauben nehmen.
woher die Info mit den 5 Polizeibeamten? Ich bin bei 4, 2 leichtverletzte in der angefahrenen Funkstreife, 2 Polizisten im Zivilfahrzeug wovon einer letzlich zwischen der Funkstreife und dem Fahrzeug des Täters eingeklemmt war
hin- und herrangieren ist aber auch genau das was ihr der Polizei vorwerft, Stimmungsmache. Ihr wisst es nicht, stellt es aber so dar, als ob die betreffende Person mit seinem Auto hin- und herrangiert
"Konsequenzen haben muss": Auch wenn die Staatsanwaltschaft momentan sagt, dass keine Hinweise auf eine unverhältnismäßige Verhaltensweise des Polizisten vorliegt?
Mein "Kinderglaube" weiß mittlerweile immerhin, dass die Seite wikipedia alles ist, aber keine anerkannte Quelle, nach Wikipedia lag Heino auch einemal onanierend unter einer Treppe in Hamburg...
du weißt dass du der Staatsanwaltschaft damit die Verschleierung einer Straftat vorwirfst?
ich bin froh, dass ich irgendwann nicht vor der entscheidung stehe, ob ich auf einen menschen schiesse oder nicht.
ich bin froh, dass ich in der regel nicht in situationen komme, bei denen ich verletzt oder getötet werden kann.
ich bin froh, dass es mitmenschen gibt, die dieses risiko in kauf nehmen und das für einen hungerslohn.
Ich kann die Diskussion in einigen Teilen wirklich nicht nachvollziehen.
Wenn jemand sein Auto als Waffe einsetzt und einen anderen - ganz gleich, ob Polizeibeamter oder nicht - damit an Leib und Leben bedroht, ist der Schusswaffengebrauch wohl mehr als gerechtfertigt. Wenn der Täter sich selbst durch 2 Schüsse in die Reifen nicht von seinem Vorhaben abbringen lässt, läuft er - und zwar ganz bewusst - in Gefahr, dass die Waffe als nächstes gegen ihn selbst eingesetzt wird. Dabei wird aber kein Polizeibeamter hingehen und den Täter gezielt "exekutieren" wie dies an mancher Stelle dieser Diskussion angedeutet wird.
Ich kenne sehr viele Polizisten (darunter beispielsweise meinen Vater), aber keinen, der gerne von seiner Schusswaffe Gebrauch machen würde. Es ist immer das allerletzte Mittel. Im Gegenteil, die Waffe bleibt eher einmal zu oft stecken, als dass sie gezogen würde. Selbst wenn diese dann doch einmal eingesetzt wird, sind alle diejenigen, die ich kenne, anschließend in irgendeiner Form traumatisiert. Und gerade erst recht, wenn dabei ein Mensch zu Schaden gekommen ist. Ganz nebenbei rollt dann bei jedem Schusswaffengebrauch eine wahre Lawine von Ermittlungen und Untersuchungen auf den betroffenen Polizisten zu. Dass hierbei von der Staatsanwaltschaft Dinge verdreht oder beschönigt werden, halte ich für eine ziemlich abstruse Vorstellung von unserem Rechtssystem. Wir leben nicht in einer Bananenrepublik! Unser Rechtssystem läuft insgesamt sehr gut und gerecht. Wenn auch für Außenstehende nicht immer direkt nachvollziehbar. Gleichwohl ist niemand vor Fehler gefeit.
Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen des Getöteten. Unabhängig davon, wie es dazu kam, haben seinen Angehörigen einen geliebten Menschen verloren und sind in ihrem Schmerz ganz sicher zu verstehen.
Mein Mitgefühl gilt aber auch dem Polizeibeamten, der bis an sein Lebensende damit fertig werden muss, einen Menschen getötet zu haben. Und sei es noch so gerechtfertigt.
Gut, diskutieren wir in der Sache weiter. Unbestritten ist, dass der spätere Erschossene
- zu schnell gefahren ist (Pkt. 1)
- nicht angehalten hat (Pkt. 2)
- sich der Kontrolle durch Flucht entzogen hat (Pkt. 3)
- mit dem Streifenwagen zusammengestoßen ist (Pkt. 4)
Was die Geschwindigkeit angeht, ist von bis zu 150 km/h die Rede, nicht, wie hier gleich mal vorauseilend gehorsam kolportiert wurde, mit 150 km/h über die Ampeln gefahren worden. Das nur nebenbei.
Über den folgenden Ablauf der Geschehnisse gibt es eben unterschiedliche Versionen - keiner von uns weiß, was geschehen ist. Tatsache ist aber, dass mindestens 5 Polizeibeamte am Tatort waren, zwei durch den Aufprall nach Angaben der Polizei leicht verletzt wurden, wovon aber seltsamerweise in den neuen Pressemeldungen nicht mehr die Rede ist. Wie dem auch sei - die lagen mit Sicherheit nicht bewegungslos in ihrem Streifenwagen, sondern waren in der Lage, ins Geschehen einzugreifen. Der tote Fahrer war nicht bewaffnet, ich kann nicht sehen, weshalb man jemanden, der quasi auf der Stelle mit seinem Fahrzeug hin- und herrangiert, nicht aus dem Auto zerren kann und ihn stattdessen "auf der Flucht" erschießt. Tut mir leid, mit 5 Polizisten gegen einen Unbewaffneten soll keine Möglichkeit bestanden haben, den Todesschuss zu vermeiden? Ich sehe da wirklich nur eine unverhältnismässige Aktion des Todesschützen, die rechtliche Konsequenzen haben muss.
Und was die tatsächliche Unabhängigkeit und Objektivität der Staatsanwaltschaft angeht, empfehle ich dir diese Lektüre http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalthttp://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt
Das wird dir vielleicht deinen Kinderglauben nehmen.
Das war alles nur ein Missverständnis. Bein ist relativ:
Er hat aufs Brustbeim gezielt![]()
@ TAin
Du kannst doch jetzt nicht ernsthaft behaupten, dass die Verfolgung des Fahrers falsch war?!![]()
Nur das Problem bei so etwas ist ja, dass man den Fahrzeughalter ermitteln kann, den Fahrer aber nicht.
Wenn anschließend alle in Frage kommenden Fahrer geleugnet hätten und Alibis von Freunden erhalten hätten, dann hätte die Polizei nichts machen können...
Doch, ich halte solche Verfolgungsjagden für total falsch - es gibt weniger riskante Möglichkeiten, den Fahrer für seine aggressive Fahrweise zur Verantwortung zu ziehen, ohne Unbeteiligte durch die Verfolgung noch mehr zu gefährden. Dies gilt nicht bloß für diesen aktuellen Fall, sondern generell.
Die Verfolgungsjagd war mit Sicherheit für Unbeteiligte weitaus gefährlicher als die vorherige aggressive Fahrweise des Fahrers. Von der Polizei hätte ich da mehr Verantwortungsbewusstsein erwartet - im Interesse unbeteiligter Personen.
Wie es auch geht, steht hier:
http://www.chiemgau-online.de/lokalnachrichten/text.php?satz=14734http://www.chiemgau-online.de/lokalnachrichten/text.php?satz=14734
Da wurde mit Augenmaß gehandelt.
Da wurde mit Augenmaß gehandelt.
@god
der Fahrer haftet zwar nach dem StVG aber das ist ja auch ein weites Stück begrenzt und in diesem Fall hätte er aus meiner Sicht nicht gehaftet, da ihm der Schlüssel durch seinen Sohn entwendet wurde.
Die beiden 18-jährigen Begleiter des Rasers hätten inzwischen bestätigt , dass er trotz Zurufen der Beamten versucht hatte, zu flüchten. Er habe das Auto mehrmals vor- und und rückwärts gefahren und einen Polizisten dabei eingequetscht Zudem stehe fest, dass der 19-jährige keinen Führerschein hatte,alle Verkehrsregeln missachtete und offenbar unter Alkoholkonsum gestanden habe.
Mit Motorradfahrern wird das oft gemacht weil die dann mit 220 durch die Ortschaft heizen. Diese Verfolgungs-Shows sind doch das einzig gescheite Programm auf RTL2achso,klar... und in der zwischenzeit läßt man einen alkoholisierten risikofaktor, der sich auch noch der kontrolle widersetzt seelenruhig weiter fahren... klar, DAS is natürlich weniger risikoreich...
Verfolgungsjagden finde ich unnötig, weil sie Menschenleben in erhöhtem Maß gefährden und es risikoärmere Möglichkeiten gibt, einen auffälligen Fahrer zur Verantwortung zu ziehen.
Ja, wie Klinge schon sagte, eine klassische loose/loose-Situation... Ich halte aber das Gefährdungspotential einer Verfolgungsjagd mit 150 km/h durch städtische Bereiche eindeutig für höher als die (nicht näher spezifizierte) "aggressive Fahrweise". Konkretes darüber ist ja bedauerlicherweise nicht zu erfahren.
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