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[Speyer] 19-Jähriger von Polizisten erschossen

  • Ersteller Ersteller Guest
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Über den folgenden Ablauf der Geschehnisse gibt es eben unterschiedliche Versionen - keiner von uns weiß, was geschehen ist. Tatsache ist aber, dass mindestens 5 Polizeibeamte am Tatort waren, zwei durch den Aufprall nach Angaben der Polizei leicht verletzt wurden, wovon aber seltsamerweise in den neuen Pressemeldungen nicht mehr die Rede ist.
woher die Info mit den 5 Polizeibeamten? Ich bin bei 4, 2 leichtverletzte in der angefahrenen Funkstreife, 2 Polizisten im Zivilfahrzeug wovon einer letzlich zwischen der Funkstreife und dem Fahrzeug des Täters eingeklemmt war


Wie dem auch sei - die lagen mit Sicherheit nicht bewegungslos in ihrem Streifenwagen, sondern waren in der Lage, ins Geschehen einzugreifen. Der tote Fahrer war nicht bewaffnet, ich kann nicht sehen, weshalb man jemanden, der quasi auf der Stelle mit seinem Fahrzeug hin- und herrangiert, nicht aus dem Auto zerren kann und ihn stattdessen "auf der Flucht" erschießt.
hin- und herrangieren ist aber auch genau das was ihr der Polizei vorwerft, Stimmungsmache. Ihr wisst es nicht, stellt es aber so dar, als ob die betreffende Person mit seinem Auto hin- und herrangiert, letztlich nicht anders als ausparkt, das hierbei noch immer eine Person einklemmt wird spielt für euch scheinbar keine Rolle.


Tut mir leid, mit 5 Polizisten gegen einen Unbewaffneten soll keine Möglichkeit bestanden haben, den Todesschuss zu vermeiden? Ich sehe da wirklich nur eine unverhältnismässige Aktion des Todesschützen, die rechtliche Konsequenzen haben muss.
Stimmungsmache, "Konsequenzen haben muss": Auch wenn die Staatsanwaltschaft momentan sagt, dass keine Hinweise auf eine unverhältnismäßige Verhaltensweise des Polizisten vorliegt?




Und was die tatsächliche Unabhängigkeit und Objektivität der Staatsanwaltschaft angeht, empfehle ich dir diese Lektüre http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalthttp://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt

Das wird dir vielleicht deinen Kinderglauben nehmen.


Mein "Kinderglaube" weiß mittlerweile immerhin, dass die Seite wikipedia alles ist, aber keine anerkannte Quelle, nach Wikipedia lag Heino auch einemal onanierend unter einer Treppe in Hamburg...



Dennoch ein kurzes Zitat aus deiner Quelle: "Im Ermittlungsverfahren soll die Staatsanwaltschaft alle be- und entlastenden Umstände ermitteln, die einen Beschuldigten betreffen.



In der Praxis werden die Ermittlungen überwiegend durch die Polizei, aber auch durch den Zoll oder die Steuerfahndung, durchgeführt, zum Teil in der Funktion als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft. Diese Behörden haben auf Grund ihres wesentlich größeren Personalbestandes und ihrer Sachausstattung wie Kriminaltechnik, Funk, Dateien und Sammlungen rein tatsächlich ein erhebliches Übergewicht bei ihren Ermittlungsmöglichkeiten. Der Staatsanwalt ist jedoch „Herr des Ermittlungsverfahrens“: In strafprozessualen Angelegenheiten sind Staatsanwälte der Polizei gegenüber weisungsberechtigt. Die Polizei muss alle strafprozessualen Maßnahmen der Staatsanwaltschaft mitteilen. An jeder Staatsanwaltschaft sind deshalb für eilbedürftige Entscheidungen Bereitschaftsstaatsanwälte bestimmt, die auch außerhalb der Geschäftszeiten rufbereit sind.



Der Staatsanwalt kann jedoch auch selbst ermittelnd tätig werden, insbesondere persönlich Beschuldigte oder Zeugen vernehmen"



Nach der mir vorliegende Quelle gehe ich davon aus, dass aufgrung der schwere des Vorwurfs der Staatsanwalt selbst ermittelt, nicht die Polizei, hierzu spricht folgende Aussage der Polizei aus der WZ vom heutigen Tag: "Seine beiden Begleiter, ein junger Mann und eine junge Frau im Alter von jeweils 18 Jahren, sollten noch am Wochenende vernommen werden. Ergebnisse teilte die Polizei am Sonntag auf Anfrage jedoch noch nicht mit. Dafür sei erst am Montag wieder die Staatsanwaltschaft zuständig, hieß es. "
 
woher die Info mit den 5 Polizeibeamten? Ich bin bei 4, 2 leichtverletzte in der angefahrenen Funkstreife, 2 Polizisten im Zivilfahrzeug wovon einer letzlich zwischen der Funkstreife und dem Fahrzeug des Täters eingeklemmt war


Laut dem Spiegelbericht waren im Zivilfahrzeug zwei Beamte, im Streifenwagen drei.




hin- und herrangieren ist aber auch genau das was ihr der Polizei vorwerft, Stimmungsmache. Ihr wisst es nicht, stellt es aber so dar, als ob die betreffende Person mit seinem Auto hin- und herrangiert


Das wurde von den Insassen des Fahrzeugs ausgesagt und widerspricht der Darstellung der Polizei nicht.




"Konsequenzen haben muss": Auch wenn die Staatsanwaltschaft momentan sagt, dass keine Hinweise auf eine unverhältnismäßige Verhaltensweise des Polizisten vorliegt?


Nicht weiter verwunderlich, wenn man weiß, dass Polizei und Staatsanwaltschaft gewöhnlich Hand in Hand arbeiten. Wie war das mit den Krähen?








Mein "Kinderglaube" weiß mittlerweile immerhin, dass die Seite wikipedia alles ist, aber keine anerkannte Quelle, nach Wikipedia lag Heino auch einemal onanierend unter einer Treppe in Hamburg...


Mag ja sein, dass auch die Wiki-Seite mal falsch liegt, das Verhältnis Polizei/Staatsanwaltschaft ist jedenfalls zutreffend beschrieben. Und du bist sicher nicht so naiv, anzunehmen, dass sich Polizei und Staatsanwaltschaft nicht absprechen - immerhin kennen sich die handelnden Personen persönlich und arbeiten tagtäglich zusammen...
 
Speyerer stirbt an Schuss in die Leber

Ermittlungen nach tödlicher Verfolgungsjagd



SPEYER (il). Nach den tödlichen Schüssen auf einen 19-jährigen Speyerer in der Nacht zum Samstag laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Die ersten Zeugen sind vernommen, das Obduktionsergebnis liegt vor. Derzeit wird geprüft, ob die Schüsse des Polizisten gerechtfertigt waren.





Die Obduktion ergab, dass zwei Kugeln den 19-Jährigen getroffen haben - eine in den Arm, eine in den Oberkörper. Letztere hat die Leber verletzt, was nach Auskunft des Leitenden Oberstaatsanwalts Lothar Liebig, Frankenthal, letztlich zum Tod führte.





Geklärt werden muss nun, ob der Polizist, der um das Leben seines Kollegen fürchtete, weil dieser zwischen einem Zivil- und dem Fluchtfahrzeug des 19-Jährigen eingequetscht war, in Notwehr handelte. Wie Liebig erläuterte, werden dazu die Abläufe genau nachvollzogen und Aussagen aller Beteiligten eingeholt. Liebig hofft noch auf Zeugenaussagen (bei der Ludwigshafener Mordkommission, 0621/963-1163, oder der Frankenthaler Staatsanwaltschaft, 06233/80-353). Nach aktuellem Ermittlungsstand habe der Polizist gehandelt, um seinen Kollegen zu schützen, so Liebig: „Derzeit ist davon auszugehen, dass er zunächst auf die Reifen geschossen hat, dann erst auf den Fahrer."





Die beiden 18-jährigen Bekannten, die mit im Fluchtwagen saßen, der dem Vater des 19-Jährigen gehört, wurden mittlerweile vernommen. Liebig: „Sie haben sehr ausführliche Angaben gemacht." Demnach sei der junge Deutsch-Russe, der Mitglied in einem Box-Club war, bereits sehr erregt gewesen, als er ins Auto gestiegen sei. Wie aus Boxerkreisen verlautete, war der 19-Jährige im Verein sehr ruhig, aber außerhalb leicht reizbar. Er hatte einen Sprachfehler und ein Problem damit, wenn er sich nicht verstanden fühlte.





Liebig zufolge besaß der 19-Jährige keinen Führerschein. Am Samstagmorgen sei er von Anfang an sehr aggressiv und schnell gefahren, habe Verkehrsregeln missachtet und so die Aufmerksamkeit der Zivilstreife erregt. Die Beamten im Wagen hätten dann Blaulicht und Signalhorn eingeschaltet, und es sei zur Verfolgungsjagd durch die Stadt gekommen, bei der der 19-Jährige rote Ampeln ignoriert habe und über den Bürgersteig gefahren sei, bis es nahe des Berliner Platzes zum Zusammenstoß mit einem Streifenwagen gekommen sei. Nach Auskunft von Liebig war der Motor zunächst ausgeschaltet. Die Polizisten hätten den Fahrer dann aufgefordert, auszusteigen. Die Beifahrerin sei dann wahrscheinlich auch ausgestiegen. Der 19-Jährige habe den Skoda wieder gestartet und versucht, zu fahren. Bei den „Fahrbewegungen vorwärts und rückwärts" sei der Beamte eingeklemmt worden.





Der Speyerer war der Polizei wegen Gewalt- und Drogendelikten bekannt. Er sei aber ausschließlich wegen seiner Fahrweise aufgefallen und verfolgt worden, betonte Liebig. Seinen Mitfahrern zufolge stand der Deutsch-Russe deutlich unter Alkoholeinfluss. Die Testergebnisse stehen noch aus. Nicht zuletzt wegen der anschließenden medizinischen Behandlung gestalte sich die Auswertung etwas schwieriger, so der Oberstaatsanwalt.





Bei dem Polizisten, der eingeklemmt worden war, waren zunächst schwerwiegende innere Verletzungen befürchtet worden. Er wurde jedoch mittlerweile wieder aus dem Krankenhaus entlassen.







HERBERA



Quelle:

Verlag: DIE RHEINPFALZ

Publikation: Pfälzer Tageblatt - Ausgabe Weinstraße

Ausgabe: Nr.139

Datum: Dienstag, den 19. Juni 2007

Seite: Nr.16
 
Im Blickpunkt

Erschütterung und Mitleid

SPEYER: Reaktionen auf den Tod des 19-Jährigen - Wie der Deutsch-Russe zum Athletenverein kam



Betroffenheit und Ratlosigkeit ist in Speyer nach dem Tod des 19-Jährigen zu spüren. Beim Athletenverein 03 ist der Deutsch-Russe, der nach einer Verfolgungsjagd durch die Stadt getötet wurde, bekannt und nach Auskunft des Ehrenvorsitzenden Friedel Hinderberger nur positiv aufgefallen. Doch eins bereitete ihm Probleme: sein Sprachfehler.





Hinderberger erinnert sich noch gut daran, wie er den später erfolgreichen Boxer kennengelernt hat. „Es war vor sieben Jahren, auf einem Nachhauseweg von der Schule." Da habe er eine Kampfszene beobachtet zwischen Kindern und sei dazwischen gegangen. „Wenn du raufen willst, geh in einen Verein", habe er gesagt. Der Deutsch-Russe habe geantwortet: „Ich bin schon." Hinderberger horchte auf und fragte nach. Er erfuhr, dass sein Gegenüber Mitglied im 1. Boxclub ist und forderte ihn auf, doch zum AV 03 zu wechseln. Hinderberger: „Das hat er gemacht."





Er habe mit Unterbrechungen sehr gut trainiert. Und wenn er einmal ausgesetzt habe, sei er, als er angesprochen wurde, immer wieder gekommen. „Er war kein Einzelgänger", übte dreimal in der Woche. Hinderberger: „Das ist besser als immer in die Disco zu rennen."





Der 19-Jährige habe aber ein Problem gehabt. Er habe gestottert und Schwierigkeiten gehabt, „wenn er sich mit Sprache nicht artikulieren konnte". Im Verein sei er allerdings nie negativ aufgefallen und es sei bei der einzigen Raufszene geblieben, die Hinderberger damals beobachtet hat. Heute sagt der Ehrenvorsitzende, er hat ihn von der Straße geholt, verweist auf ein Integrationsprogramm, das es in seinem Verein gibt. Und lobt die Familie des Deutsch-Russen: „Das sind anständige Leute und sehr hilfsbereit."





Am Freitag, wenige Stunden vor der Verfolgungsjagd mit tödlichem Ausgang, habe der 19-Jährige noch bis 21 Uhr trainiert. Was dann passiert ist, tut Hinderberger leid, „auch für den Polizisten".





Peter Traub, Leiter der Polizeiinspektion Speyer, kann die Reaktionen der Bekannten und Verwandten in gewisser Weise verstehen. Wie berichtet, waren am Samstagabend 100 Jugendliche vor die Polizeiwache gezogen und hatten lautstark protestiert. Traub: „Man kann keine Objektivität von ihnen erwarten. Die sind betroffen. Das muss man akzeptieren." Doch hätte sein Kollege keine andere Wahl gehabt. Traub: „Trotzdem war das Ergebnis erschütternd."





Der 19-Jährige war vom Rettungsdienst zunächst ins Vincentiuskrankenhaus gebracht worden. Nach Auskunft des Verwaltungsdirektors Klaus Diebold wurde er dort reanimiert und dann in ein „Krankenhaus der Maximalversorgung" in Mannheim verlegt.





Derzeit wird versucht, den Tathergang zu rekonstruieren. Dazu wurde auch ein Sachverständiger in Speyer eingeschaltet, der bei der Untersuchung der Fahrzeuge helfen soll. Oberstaatsanwalt Lothar Liebig hofft darauf, dass sich weitere Zeugen melden, die beispielsweise die Verfolgungsfahrt durch die Stadt beobachtet haben, eventuell selbst gefährdet wurden oder in der Nähe des Berliner Platzes Beobachtungen gemacht haben.





Derzeit werden Spuren ausgewertet, weitere Zeugen vernommen, um den Unfallhergang vom Samstagmorgen zu rekonstruieren.





Hinweise an die Mordkommission des Polizeipräsidiums Rheinpfalz unter Telefon 0621 963-1163 oder die Staatsanwaltschaft Frankenthal, Telefon 06233 80353. (il) Südwest







KRANCZH



Quelle:

Verlag: DIE RHEINPFALZ

Publikation: Pfälzer Tageblatt - Ausgabe Weinstraße

Ausgabe: Nr.139

Datum: Dienstag, den 19. Juni 2007

Seite: Nr.24
 
Warum wird hier noch gross nachgehakt?



Ich versteh nicht was es hier noch zu diskutieren gibt. Einer Aufforderung eines Polizeibeamten sein Auto zum Stehen zu bringen muss auf jeden Fall Folge geleistet werden. Wer dann sein Auto als "Waffe" benutzt hat wohl nicht darauf zu hoffen das der Polizist sich nciht verteidigt.



Ich mein in Amerika hätten die dem die ganze Karre zersiebt. Das nur mal so nebenbei...



Ich glaub auch nicht das er ihn erschiessen wollte. Er wollte ihn bestimmt fahrunfähig machen und hat ihn leider getötet. Wobei das nicht so einfach ist wie manche das hier hinstellen. (bewegendes Fahrzeug, schlechte sicht, Hektik)
 
Vorallem warum sollte er ihn absichtlich erschiessen wollen ?



Und wenn er überreagiert hätte, wer kann in so ner Situation immer genau das richtige tun ? Sollte er dann dafür bestraft werden ?



Also von dem Polizisten red ich jetzt. Ich denke der wird seines Lebens sicher auch nicht mehr froh, egal wie die Sache ausgeht....
 
wer von euch war schonmal in solch einer stressssituation, in der es um gesundheit, ja sogar um leben und tot ging?

wie hättet ihr reagiert und vor allem hättet ihr richtig reagiert?

du kannst das hunderte male trainieren, ob du deine waffe ziehst oder nicht.

und wenn du sie ziehst, wo du dann hinschiesst.

die situation kannst du nie 1:1 trainieren, da sie immer anders sein wird.

du kannst keine panik, keine angst vorm tod im training simulieren.



wenn man noch dazu dauernd meldungen von verletzten oder getöteten kollegen hört, ist es für mich nachvollziehbar, wenn ein poliziest so reagiert wie

der in speyer.

ob diese reaktion angebracht war oder nicht lasse ich mal dahin gestellt sein.

wie ich in meinem ersten post schon sagte, war ich auch nicht dabei.



ich bin froh, dass ich irgendwann nicht vor der entscheidung stehe, ob ich auf einen menschen schiesse oder nicht.

ich bin froh, dass ich in der regel nicht in situationen komme, bei denen ich verletzt oder getötet werden kann.

ich bin froh, dass es mitmenschen gibt, die dieses risiko in kauf nehmen und das für einen hungerslohn.
 
ich bin froh, dass ich irgendwann nicht vor der entscheidung stehe, ob ich auf einen menschen schiesse oder nicht.

ich bin froh, dass ich in der regel nicht in situationen komme, bei denen ich verletzt oder getötet werden kann.

ich bin froh, dass es mitmenschen gibt, die dieses risiko in kauf nehmen und das für einen hungerslohn.


Das sind in meinen Augen schöne Schlussworte. Mir tut der 19jährige leid und die Polizisten. Egal ob 4 oder 5 Polizisten alle werden sich jetzt das selbe wohl denken was hätte ich tun können, damit es niemals soweit gekommen wäre. Genau das selben denken sich seine Freunde und Verwandte jetzt. Der Tod muss analysiert werden, nur glücklicherweise ist es nicht unsere Aufgabe und die Familie hat auch das Recht eine private Klage einzureichen gegen den Polizisten @tain und somit dürfte dieser untersuchen und die internen Behörden arbeiten ziemlich gut. Wichtiger ist wohl auch eher die Frage wie man so etwas in Zukunft verhindern kann.
 
Ich kann die Diskussion in einigen Teilen wirklich nicht nachvollziehen.



Wenn jemand sein Auto als Waffe einsetzt und einen anderen - ganz gleich, ob Polizeibeamter oder nicht - damit an Leib und Leben bedroht, ist der Schusswaffengebrauch wohl mehr als gerechtfertigt. Wenn der Täter sich selbst durch 2 Schüsse in die Reifen nicht von seinem Vorhaben abbringen lässt, läuft er - und zwar ganz bewusst - in Gefahr, dass die Waffe als nächstes gegen ihn selbst eingesetzt wird. Dabei wird aber kein Polizeibeamter hingehen und den Täter gezielt "exekutieren" wie dies an mancher Stelle dieser Diskussion angedeutet wird.



Ich kenne sehr viele Polizisten (darunter beispielsweise meinen Vater), aber keinen, der gerne von seiner Schusswaffe Gebrauch machen würde. Es ist immer das allerletzte Mittel. Im Gegenteil, die Waffe bleibt eher einmal zu oft stecken, als dass sie gezogen würde. Selbst wenn diese dann doch einmal eingesetzt wird, sind alle diejenigen, die ich kenne, anschließend in irgendeiner Form traumatisiert. Und gerade erst recht, wenn dabei ein Mensch zu Schaden gekommen ist. Ganz nebenbei rollt dann bei jedem Schusswaffengebrauch eine wahre Lawine von Ermittlungen und Untersuchungen auf den betroffenen Polizisten zu. Dass hierbei von der Staatsanwaltschaft Dinge verdreht oder beschönigt werden, halte ich für eine ziemlich abstruse Vorstellung von unserem Rechtssystem. Wir leben nicht in einer Bananenrepublik! Unser Rechtssystem läuft insgesamt sehr gut und gerecht. Wenn auch für Außenstehende nicht immer direkt nachvollziehbar. Gleichwohl ist niemand vor Fehler gefeit.



Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen des Getöteten. Unabhängig davon, wie es dazu kam, haben seinen Angehörigen einen geliebten Menschen verloren und sind in ihrem Schmerz ganz sicher zu verstehen.



Mein Mitgefühl gilt aber auch dem Polizeibeamten, der bis an sein Lebensende damit fertig werden muss, einen Menschen getötet zu haben. Und sei es noch so gerechtfertigt.
 
Ich kann die Diskussion in einigen Teilen wirklich nicht nachvollziehen.


Wenn jemand sein Auto als Waffe einsetzt und einen anderen - ganz gleich, ob Polizeibeamter oder nicht - damit an Leib und Leben bedroht, ist der Schusswaffengebrauch wohl mehr als gerechtfertigt. Wenn der Täter sich selbst durch 2 Schüsse in die Reifen nicht von seinem Vorhaben abbringen lässt, läuft er - und zwar ganz bewusst - in Gefahr, dass die Waffe als nächstes gegen ihn selbst eingesetzt wird. Dabei wird aber kein Polizeibeamter hingehen und den Täter gezielt "exekutieren" wie dies an mancher Stelle dieser Diskussion angedeutet wird.



Ich kenne sehr viele Polizisten (darunter beispielsweise meinen Vater), aber keinen, der gerne von seiner Schusswaffe Gebrauch machen würde. Es ist immer das allerletzte Mittel. Im Gegenteil, die Waffe bleibt eher einmal zu oft stecken, als dass sie gezogen würde. Selbst wenn diese dann doch einmal eingesetzt wird, sind alle diejenigen, die ich kenne, anschließend in irgendeiner Form traumatisiert. Und gerade erst recht, wenn dabei ein Mensch zu Schaden gekommen ist. Ganz nebenbei rollt dann bei jedem Schusswaffengebrauch eine wahre Lawine von Ermittlungen und Untersuchungen auf den betroffenen Polizisten zu. Dass hierbei von der Staatsanwaltschaft Dinge verdreht oder beschönigt werden, halte ich für eine ziemlich abstruse Vorstellung von unserem Rechtssystem. Wir leben nicht in einer Bananenrepublik! Unser Rechtssystem läuft insgesamt sehr gut und gerecht. Wenn auch für Außenstehende nicht immer direkt nachvollziehbar. Gleichwohl ist niemand vor Fehler gefeit.



Mein Mitgefühl gilt den Angehörigen des Getöteten. Unabhängig davon, wie es dazu kam, haben seinen Angehörigen einen geliebten Menschen verloren und sind in ihrem Schmerz ganz sicher zu verstehen.



Mein Mitgefühl gilt aber auch dem Polizeibeamten, der bis an sein Lebensende damit fertig werden muss, einen Menschen getötet zu haben. Und sei es noch so gerechtfertigt.


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schön gesagt, genauso sieht es aus....
 
Gut, diskutieren wir in der Sache weiter. Unbestritten ist, dass der spätere Erschossene


- zu schnell gefahren ist (Pkt. 1)

- nicht angehalten hat (Pkt. 2)

- sich der Kontrolle durch Flucht entzogen hat (Pkt. 3)

- mit dem Streifenwagen zusammengestoßen ist (Pkt. 4)



Was die Geschwindigkeit angeht, ist von bis zu 150 km/h die Rede, nicht, wie hier gleich mal vorauseilend gehorsam kolportiert wurde, mit 150 km/h über die Ampeln gefahren worden. Das nur nebenbei.



Über den folgenden Ablauf der Geschehnisse gibt es eben unterschiedliche Versionen - keiner von uns weiß, was geschehen ist. Tatsache ist aber, dass mindestens 5 Polizeibeamte am Tatort waren, zwei durch den Aufprall nach Angaben der Polizei leicht verletzt wurden, wovon aber seltsamerweise in den neuen Pressemeldungen nicht mehr die Rede ist. Wie dem auch sei - die lagen mit Sicherheit nicht bewegungslos in ihrem Streifenwagen, sondern waren in der Lage, ins Geschehen einzugreifen. Der tote Fahrer war nicht bewaffnet, ich kann nicht sehen, weshalb man jemanden, der quasi auf der Stelle mit seinem Fahrzeug hin- und herrangiert, nicht aus dem Auto zerren kann und ihn stattdessen "auf der Flucht" erschießt. Tut mir leid, mit 5 Polizisten gegen einen Unbewaffneten soll keine Möglichkeit bestanden haben, den Todesschuss zu vermeiden? Ich sehe da wirklich nur eine unverhältnismässige Aktion des Todesschützen, die rechtliche Konsequenzen haben muss.



Und was die tatsächliche Unabhängigkeit und Objektivität der Staatsanwaltschaft angeht, empfehle ich dir diese Lektüre http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalthttp://de.wikipedia.org/wiki/Staatsanwalt

Das wird dir vielleicht deinen Kinderglauben nehmen.


Schon mal überlegt, wenn man hier alles in Frage stellt, was denn tatsächlich stimmt?

Ich habe gestern einen Film im Fernsehen gesehen, da haben 2 Bankräuber ihren Tod nur vorgetäuscht um sich abzusetzen. Sowas gibts in diversen Filmen. Vielleicht ist der gar nicht tot. Was sind schon gesicherte Fakten???



Also ich muss schon sagen, dass diese Diskussion von der polizeikritischen Seite sehr einseitig und unfair gestaltet wird.

Sei es, dass sich andere durch Ihre Aussagen Deiner Meinung nach disqualifizieren, obwohl Du sicherlich mit sehr gewagten Theorien, die du genauso wenig beweisen kannst nicht nur schwere Vorwürfe erhebst, sondern deine Anschukdigungen ebensowenig beweisen kannst.



1. Todesschüsse sind keine Todesstrafe!

Bitte kein populistisches Geschwätz! Die Schüsse sind nicht als Strafe in irgendeiner Form erfolgt, sondern ausschließlich zum Schutz des eingeklemmten Polizisten.



2.Wenn Du den Rechtsgedanken der Unschuldsvermutung kennst und anwendest, dann bitte für alle Beteiligten-> auch den Polizisten und den StA.



3. Deine vorgebrachten Anschuldigungen gegen die StA.

Zunächst mal dein wikipedia-Eintrag, der angeblich deine These stützen soll...

Die Staatsanwaltschaft ist eine von der Polizei losgelöste Einrichtung. Sie hat den wahren Sachverhalt zu ermitteln!!! Lies mal in der StPO nach. Natürlich kann man hier jedem Organ der Rechtspflege rechtsmissbräuchliches Verhalten vorwerfen. Aber wenn dies so wäre, dann würde es sich um Strafvereitelung im Amt handeln. Eine solche ist gemäß §258a) StGB mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis hin zu 5 Jahren zu ahnden. Und auch der Versuch ist strafbar.

Glaubst Du ernsthaft ein StA riskiert das, nur um irgendeinen Polizisten zu schützen? Und dann kommts über die Presse raus und er wandert ein...

Diese Theorie besticht nicht durch Logik, zu mal ein solcher Fall absolut im Fokus der Öffentlichkeit steht.

Außerdem spricht dagegen, dass der StA um Zeugenaussaugen bittet. Hier wird gerade deutlich, dass die Ermittlung des wahren Sachverhalts vorgenommen werden soll und nicht einfach mit §32 StGB die Schüsse ohne weiteres gerechtfertigt werden und das Buch zugemacht wird.



4. Haben auch die Mitfahrer zu Protokoll gegeben, dass der Fahrer gegen verschiedene Verkehrsregeln verstoßen hatte, woraufhin es zur Kontrolle kam. Es handelte sich nicht mal um eine willkürliche Fahrzeug- und Personenkontrolle.



5. Dass der Täter bereits verschiedene Vorstrafen hatte ist keine Vorverurteilung sondern Fakt. Für die Polizei war dies jedoch ohne Bedeutung, da sie nur den Halter des KfZ´s ermitteln konnten, nicht aber den Fahrer. Da das Auto dem Vater des Toten gehörte, waren gar keine Rückschlüsse darauf zu ziehen, wer Fahrer ist. Ihr Verhalten war losgelöst von den Vorstrafen des Täters.



6. Die Mitteilung der Presse, dass er vorbestraft war wegen BtMG, sowie Körperverletzungsdelikten ist auch nicht ganz fernab des Geschehenen, da seine geringe Hemmschwelle andere zu verletzen auch in der Tat wieder deutlich wurden und er u.U. bei Begehung der Tat berauscht war.



7. War der Motor des Fahrzeugs nach dem Unfall bereits aus (so die Aussage der Mitfahrerin) und die Polizei versuchte auf das Fahrzeug zuzulaufen.

Wenn hier ein Fahrzeug neugestartet wird und angeblich durch rangieren eine Verletzung eines Polizisten durch einquetschen entsteht, dann ist dies dennoch dem Deliquenten zuzurechnen. Dies stellte allerdings einen für das Notwehrrecht erforderlichen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff dar.

Das Notwehrrecht erfordert nicht zwangsläufig das mildeste Mittel- ausser beim Einsatz tödlicher Massnahmen.

Nach nun mehr von vielen Zeitungen veröffentlichten Angaben gab der Polzist 4 Schüsse ab- 2 in die Reifen, einen in den Arm und ein zum Tode führender in die Bauchgegend. Die Leber wurde verletzt, was zum Tode führte.

Offensichtlich sollte kein tödlicher Schuss abgegeben werden, sonst wäre die Herzgegend oder der Kopf anvisiert werden.

Natürlich kann man anderes behaupten, aber genauso wenig wie für das eine gibt es für das andere Beweise. Und hier greift wieder die Unschuldsvermutung.

Wenn Du behaupten willst der Polizist hätte andere Möglichkeiten gehabt, dann komm du doch mal mit beweisen- Fakten.

Du machst hier ohne konkrete Anhaltspunkte den Polizisten und unserem Rechtssaatlichen Organen den Prozeß.

Dein Misstrauen in allen Ehren, aber das kann nicht der Maßstab sein.

Es spricht mehr für den abgestuften Einsatz der Waffe.



8. Der Täter war nicht bewaffnet.

Falsch! Er hat sein Fahrzeug gleich einer Waffe gegen den Körper eines Polizisten eingesetzt. Wenn ein Fahrzeug dich rammt bin ich mal gespannt ob du noch von einem unbewaffneten Täter reden würdest.



9. Wird vollkommen außer acht gelassen, dass bei der Verfolgungsjagd, bei der der Fahrer/Täter u.U. unter Alkoholeinfluss stand und ohne Führerschein fuhr, auch nach Angaben der Insassen, u.a. gegen zahlreiche Vorfahrtsregeln verstieß. Ob er nun mit 150 oder 120 durch die Stadt fuhr ist egal. Er ist über Bürgersteige etc. gefahern und hat auch Verletzungen bei 3. billigend in Kauf genommen. Selbst der Tod eines Fussgängers wäre unter den gegebenen Bedingungen von ihm wohl nicht auszuschließen gewesen.



Unter der Berücksichtigung dieser Aspekte finde ich, dass Deine Argumentation sehr dünn ist. Es mag zwar sehr einfach sein, die Schuld immer der Polizei zu geben und von unverhältnismäßigem Verhalten zu reden, aber dann stütze deine Ausführungen mal mit Argumenten und Fakten.

Und verzichte auf Sch...hausparolen- denn eine Vetternwirtschaft der StA als gang und gäbe darzustellen und das Bild der unverhältnismäßig agierenden Rambopolizisten zu bemühen geht ja wohl nicht über "Eckstübchenniveau" hinaus.
 
Warum darf man den Schusswaffengebrauch mit tödlichem Ende nicht kritisch hinterfragen? War der Todesschuss wirklich das letzte Mittel? Nach allem, was über die Vorfälle bekannt geworden ist, bezweifle ich das - nicht mehr und nicht weniger. Jeder kann ja für sich selbst entscheiden, ob er der gleichen oder eben anderer Meinung ist. Dazu muss man niemanden persönlich angreifen.



Ich finde den ganzen Vorfall unendlich tragisch - am Anfang stand die "aggressive Fahrweise" des später Erschossenen - war es wirklich notwendig, eine Verfolgungsjagd deswegen zu starten? Dadurch wurde die Gefahr für Unbeteiligte doch erst recht provoziert und vervielfacht. Aggressive Fahrweise findet täglich auf deutschen Straßen und Autobahnen tausendfach statt - auch da werden Autos als Waffe eingesetzt, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet und genötigt. Ein Grund zum Schusswaffengebrauch?



Ich bin auch der Meinung, dass den meisten Polizisten Respekt für ihre Arbeit gebührt, ich bin froh, dass sie ihren Job machen - aber es darf und muss erlaubt sein, auch das Verhalten von Polizisten kritisch zu hinterfragen und Fehlverhalten beim Namen zu nennen. Und was die Objektivität der Staatsanwaltschaft angeht - dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, dafür gibt es Beispiele genug. Es ist jedenfalls die absolute Ausnahme, dass Polizisten nach Todesschüssen verurteilt wurden.



Ach ja, das hier:




Das war alles nur ein Missverständnis. Bein ist relativ:
Er hat aufs Brustbeim gezielt
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ist an Geschmacklosigkeit kaum noch zu überbieten.
 
Über Geschmack lässt sich streiten.... Da will ich gar nicht weiter drauf eingehn.

Aber ansonsten verdrehst du mal wieder Tatsachen, damit sie in Deinen Gesamtkontext passen.



Aggressives Fahrverhalten wie du es nennst, war nicht der Auslöser für die Verfolgungsjagd, sondern die Flucht vor der vollkommen nachvollziehbaren Aufforderung stehen zu bleiben. Auch die Aussagen der Beifahrer belegen, dass er - mal abgesehen davon, dass er keinen Fürerschein hatte- sich nicht an die StVO gehalten hat.

Das jeder andere Verkehrsteilnehmer bei Zuwiderhandlung ebenso zum Anhalten aufgefordert wird ist ebenso der Normalfall, wie dass bei einer daraufhin erfolgten Flucht eine Verfolgung stattfindet.

Warum rast er weg, wenn ein mit Blaulicht gekennzeichnetes Auto ins zum Anhalten auffordert?

Aber Deiner Meinung nach sollte man dann natürlich 5 grade sein lassen und ihn einfach wegfahren lassen.

Wenn einer vor der Polizei flüchtet gibts ja auch keine Anhaltspunkte, dass er noch mehr Dreck am Stecken hat bzw. sollte dann ja am besten jeder machen, wenn man weiß, dass die Polizei einem nicht nachfährt wegen der Gefährdung 3.!!!!

Daher JA!!! es war erforderlich eine Verfolgungsjagd zu starten! Er hat sie ja gestartet!



Natürlich muss auch das Verhalten von Polizisten und Sta kritisch hinterfragt werden dürfen- aber nicht unsachlich und mit billiger Meinungsmache!

Bisher gibt es keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten, ausser deiner Verschwörungstheorie von Polizei und StA!



Da Du so sehr auf Fakten bestehst fang doch mal an Deine Aussagen durch solche zu untermauern.

Wie viele Todesschüsse durch Polizisten gab es denn? Und wie viele Verurteilungen? Und wie viele Todesschüsse waren deiner Meinung nach durch Strafvereitelung des StA gedeckt?



Nicht nur dass dies ziemlich schwerwiegende und gleichermaßen unverschämte Anschuldigungen sind- sie sind durch nichts belegt!
 
@ TAin



Auch heute gab es keine Meldungen, die deine Behauptungen irgendwie belegen würden.

Ich wundere mich gerade sehr über dich...



Du kannst doch jetzt nicht ernsthaft behaupten, dass die Verfolgung des Fahrers falsch war?!
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Auch was deine These mit der gezielten Tötung anbelangt:

Der Täter hat eine Kugel in den Arm und eine in die Leber bekommen - das spricht klar dafür, dass die Schüsse nicht mit der Absicht abgegeben wurden, ihn zu töten (soweit meine Anatomiekenntnisse mich nicht täuschen).



Nochmal, ich kann mir nicht erklären, warum du dich hier derart emotional und so gar nicht rational verhälst.



Wenn der Polizist falsch gehandelt haben sollte, dann ist das erstens für sein Gewissen um so schlimmer (du selbst bist empathisch genug, dir sein Trauma vorstellen zu können) und er wird bestraft.





Die Fakten, die ich für gesichert halte:



- Fahrer fällt durch Fahrweise auf (Polizei will ihn anhalten - ist ja durchaus so üblich und richtig)

- auffälliger Autofahrer erntzieht sich und begeht mehrere Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Straftaten

- Streifenwagen provoziert Unfall um Täter aufzuhalten

- die Polizisten fordern die Insassen auf, das Auto zu verlassen (da hätten sie evtl. schneller und aggressiver zugreifen müssen, Polizei wusste nicht, ob Täter in Fahrzeug bewaffnet ist)

- Täter versucht davon zu fahren und fährt dabei einen Polizisten mehrfach an

- Polizist schießt erst auf die Reifen

- Täter stoppt das Fahrzeug nicht

- Polizist feuert 2 Kugeln auf den am niedrigst zu treffende Körperstellen des Täters



Was man nicht weiß, was aber wichtig ist:



- waren die beiden leicht verletzten Polizisten in der Lage, einzugreifen?

- hätte der angefahrene Polizist sich nicht aus der Gefahrenzone weg bewegen können?

- was genau geschah zwischen Unfall und Wiederaufnahme des Fluchtversuchs?
 
@ TAin
Du kannst doch jetzt nicht ernsthaft behaupten, dass die Verfolgung des Fahrers falsch war?!
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Doch, ich halte solche Verfolgungsjagden für total falsch - es gibt weniger riskante Möglichkeiten, den Fahrer für seine aggressive Fahrweise zur Verantwortung zu ziehen, ohne Unbeteiligte durch die Verfolgung noch mehr zu gefährden. Dies gilt nicht bloß für diesen aktuellen Fall, sondern generell.



Die Verfolgungsjagd war mit Sicherheit für Unbeteiligte weitaus gefährlicher als die vorherige aggressive Fahrweise des Fahrers. Von der Polizei hätte ich da mehr Verantwortungsbewusstsein erwartet - im Interesse unbeteiligter Personen.



Wie es auch geht, steht hier:



http://www.chiemgau-online.de/lokalnachrichten/text.php?satz=14734http://www.chiemgau-online.de/lokalnachrichten/text.php?satz=14734



Da wurde mit Augenmaß gehandelt.
 
Hm, okay.



Nur das Problem bei so etwas ist ja, dass man den Fahrzeughalter ermitteln kann, den Fahrer aber nicht.

Wenn anschließend alle in Frage kommenden Fahrer geleugnet hätten und Alibis von Freunden erhalten hätten, dann hätte die Polizei nichts machen können, die Fahrt wäre ungesühnt geblieben und er wäre evtl. noch einmal gefahren (ohne Führerschein und evtl. alkoholisiert) und hätte dadurch andere Menschen gefährdet.



Wenn durch Unfälle Unschuldige sterben, die von nicht fahrbefugten Personen verursacht wurden, dann fragt man sich doch auch immer, warum das bis dato keinem aufgefallen ist...



Klassische lose/lose-Situation...



Naja, mal abwarten, was die nächsten Wochen hierbei an Erkenntnissen bringen.
 
Nur das Problem bei so etwas ist ja, dass man den Fahrzeughalter ermitteln kann, den Fahrer aber nicht.

Wenn anschließend alle in Frage kommenden Fahrer geleugnet hätten und Alibis von Freunden erhalten hätten, dann hätte die Polizei nichts machen können...


Falsch - der Halter des Fahrzeuges haftet - steht irgendwo im StVG...
 
Doch, ich halte solche Verfolgungsjagden für total falsch - es gibt weniger riskante Möglichkeiten, den Fahrer für seine aggressive Fahrweise zur Verantwortung zu ziehen, ohne Unbeteiligte durch die Verfolgung noch mehr zu gefährden. Dies gilt nicht bloß für diesen aktuellen Fall, sondern generell.


Die Verfolgungsjagd war mit Sicherheit für Unbeteiligte weitaus gefährlicher als die vorherige aggressive Fahrweise des Fahrers. Von der Polizei hätte ich da mehr Verantwortungsbewusstsein erwartet - im Interesse unbeteiligter Personen.



Wie es auch geht, steht hier:



http://www.chiemgau-online.de/lokalnachrichten/text.php?satz=14734http://www.chiemgau-online.de/lokalnachrichten/text.php?satz=14734



Da wurde mit Augenmaß gehandelt.


clever nach so ner akfion heim zu fahren
 
Da wurde mit Augenmaß gehandelt.


aber auch in dem von dir genannten Fall wurde doch ein Auto verfolgt?! und zwar mit 160km/h laut dem Tache des Polizeiautos, die Polizei hat den Einsatz nur abgebrochen weil sie der Meinnung war es wurde zu gefährlich...und in dem von dir geschilderten Fall wurde ja scheinbar über eine längere Zeit verfolgt. Wie dies in Speyer war ist doch gar nicht klar oder? Über welche Zeit wurde hier die Verfolgung aufgenommen?

Noch dazu hat die Polizei eben auch die Aufgabe einzugreifen, wenn Autofahrer sich so verhalten wie hier geschehen, sie kann nicht einfach das Einschreiten verneinen nur weil eventuell daraus eine gefährliche Situation entstehen könnte.

Also ich bleibe dabei, nach dem aktuellen Stand der Dinge seh ich immer noch keinen Grund dem Polizisten die Schuld für den Tod des Fahrers zu geben.

Welche Möglichkeiten siehst du denn für einen Verzicht auf diese "Verfolgungsjagd"? Im aktuellen Fall hat z.B. nicht einmal das zerschiesen der Reifen einen erneuten Fluchtversuch stoppen können, viel mehr kannst du nun wirklich nicht machen. Und glaub mir, wie sind mit der Rechtssprechung noch gut gesegnet, z.b. in skandinavischen Ländern muss der Fahrer auf frischer Tat gestoppt werden, eine Videobeweismessung o.ä. wie bei uns gängige Praxis ist z.b. in Schweden nicht rechtswirksam..



Wie gesagt, dein Fall spielt eigentlich eher mir in die Karten als dir. Die Verfolgung erfolgt dort scheinbar über eine längere Zeit auch hier eine Verfolgung mit 140 km/h innerorts, im Baustellenbereich mit 150, auf Grund der Dauer der Verfolgung und der mangelnden Chance den Täter zu stellen wurde hier dann irgendwann aufgegeben. Das ist eine reine Ermessensfrage..



@god

der Fahrer haftet zwar nach dem StVG aber das ist ja auch ein weites Stück begrenzt und in diesem Fall hätte er aus meiner Sicht nicht gehaftet, da ihm der Schlüssel durch seinen Sohn entwendet wurde.
 
@god

der Fahrer haftet zwar nach dem StVG aber das ist ja auch ein weites Stück begrenzt und in diesem Fall hätte er aus meiner Sicht nicht gehaftet, da ihm der Schlüssel durch seinen Sohn entwendet wurde.


Stimmt schon, wenn Du als Halter weißt wer gefahren ist, sprich den Fahrer ermitteln kannst - aber ich beziehe mich mehr auf die Aussage, dass der Fahrer ned ermittelt werden kann...
 
@ta´in:



sry,aber ich kann deine gedanken hier in keinster weise nachvollziehn... beim besten willen nicht..ich bin alles andere als ein polizei-freund, aber was du hier vom stapel läßt.. was hätten den die polizisten sonst machen sollen, anstatts eine verfolgungsjagdt?



er hätte kontrolliert werden sollen,widersetzt sich der kontrolle,haut ab.. solen die sagen "mhm,jo.ken bock..oße mer´n fahre" ? genauso wenn ich heute die neuen news zu dem fall in der zeitung lese:
Die beiden 18-jährigen Begleiter des Rasers hätten inzwischen bestätigt , dass er trotz Zurufen der Beamten versucht hatte, zu flüchten. Er habe das Auto mehrmals vor- und und rückwärts gefahren und einen Polizisten dabei eingequetscht Zudem stehe fest, dass der 19-jährige keinen Führerschein hatte,alle Verkehrsregeln missachtete und offenbar unter Alkoholkonsum gestanden habe.


ich will dich jetzt net provozieren oder dumm von der seite anmachen,aber wenn man sich die fakten mal durchliest, (anhand versch. zeitungen), dann hat der typ den tod des polizisten billigend in kauf genommen.. somit war der einsatz der schußwaffe letzte option.. als erstes hat der polizeibeamte ja auf die reifen geschosssen, als das nix gebracht hat blieb halt nur die möglichkeit ihn zu treffen.. pkt.



c´est la vie, auch wenns evtl. geschmacklos klingt...
 
Was man anstelle einer riskanten Verfolgungsjagd hätte tun können? Das, was man auch sonst tut, wenn Leute im Straßenverkehr aggressiv fahren - anhand der Zulassungsnummer den Halter/Fahrer ermitteln und ihn anzeigen...



Verfolgungsjagden finde ich unnötig, weil sie Menschenleben in erhöhtem Maß gefährden und es risikoärmere Möglichkeiten gibt, einen auffälligen Fahrer zur Verantwortung zu ziehen.
 
achso,klar... und in der zwischenzeit läßt man einen alkoholisierten risikofaktor, der sich auch noch der kontrolle widersetzt seelenruhig weiter fahren... klar, DAS is natürlich weniger risikoreich...
 
achso,klar... und in der zwischenzeit läßt man einen alkoholisierten risikofaktor, der sich auch noch der kontrolle widersetzt seelenruhig weiter fahren... klar, DAS is natürlich weniger risikoreich...
Mit Motorradfahrern wird das oft gemacht weil die dann mit 220 durch die Ortschaft heizen. Diese Verfolgungs-Shows sind doch das einzig gescheite Programm auf RTL2
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Verfolgungsjagden finde ich unnötig, weil sie Menschenleben in erhöhtem Maß gefährden und es risikoärmere Möglichkeiten gibt, einen auffälligen Fahrer zur Verantwortung zu ziehen.


Ich gebe Dir in dem Punkt bzg. der Verfolgungsjagd Recht, aber auf der anderen Seite sollte man auch die Polizei verstehen. Sie wollten ihn wegen der Fahrweise kontrollieren - ich gehe dann mal davon aus das er ned regelkonform gefahren ist z.B. eben Schlangenlinien. Wenn der Typ jetzt abhaut gehe ich davon aus das die Polizei davon ausgehen muss, dass der Fahrer irgendwas zu verbergen hat - und sei es nur weil er nen besoffenen Kopf hat. Die Polizei sollte schon angehalten sein solche Fahrer sofort aus dem Straßenverkehr zu ziehen, denn nur Gott alleine weiß, was hätte passieren können, wenn er weiterfährt und die Polizei ihn hätte fahren lassen. Es gibt etliche Schlagzeilen, wo Jugendliche mit dem besoffenen Kopf nicht nur sich zu Brei fahren, sondern auch noch Unschuldige mit ins Grab nehmen. Sicherlich ist das alles nur Spakualtion und viel mit hätte/sollen/sein, aber ich denke man sollte auch solche Dinge mit in Betracht ziehen.
 
Ja, wie Klinge schon sagte, eine klassische loose/loose-Situation... Ich halte aber das Gefährdungspotential einer Verfolgungsjagd mit 150 km/h durch städtische Bereiche eindeutig für höher als die (nicht näher spezifizierte) "aggressive Fahrweise". Konkretes darüber ist ja bedauerlicherweise nicht zu erfahren.
 
Ja, wie Klinge schon sagte, eine klassische loose/loose-Situation... Ich halte aber das Gefährdungspotential einer Verfolgungsjagd mit 150 km/h durch städtische Bereiche eindeutig für höher als die (nicht näher spezifizierte) "aggressive Fahrweise". Konkretes darüber ist ja bedauerlicherweise nicht zu erfahren.


naja aber es ist wie godfahter schon sagte. Jetzt nur mal als Beispiel und mich bitte nicht gleich dafür zereissen.

Also die Polizei versucht ein Auto zu kontrollieren, ob das Auto vorher auffällig wird oder nicht spielt hierbei keine Rolle. Die Polizei versucht den Fahrer zu verfolgen stellt die Verfolgung ein weil sie nicht zu schnell durch die Stadt fahren will. Der Fahrzeughalter bzw. -fahrer kann nicht ermittelt werden, kurze Zeit später stellt sich heraus, dass in diesem Auto eine Person entführt wurde.

Die Polizei kann das vorher nicht abschätzen, mit dem Zeitpunkt wo er flieht wird er zum Verdächtigen und muss verfolgt werden..sehe da wirklich keine Alternative.



Was die Sache mit den Motorradfahren angeht, da habe ich schon eher Verständnis für ein Abbrechen der Verfolgung, klingt paradox ist aber so. Die Möglichkeiten einen Motorradfahrer mit einem Polizeifahrzeug zu stoppen sind äußerst gering, da er z.b. Wege nutzen kann die mit dem Auto nicht erreichbar sind, eine Verfolgung wird somit deutlich erschwert und kann da aus meiner Sicht schon eher abgebrochen werden..ein Auto hingegen lässt sich recht leicht verfolgen..
 
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